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Zeitplan: ab 12:00 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen11:00 - 13:00 Uhr: Nachmeldungen sind bis 13:00 Uhr möglich !13:30 - 14:30 Uhr: Einchecken der Fahrräder in die Wechselzone14:30 Uhr: Wettkampfbesprechung (Teilnahme ist Pflicht ! )15:00 Uhr: Wettkampfbeginngg. 17:30 Uhr : SiegerehrungDas Auschecken der Räder wird erst nach Ende des sportlichen Wettkampfes erlaubt. Startberechtigt sind alle Athleten/innen einschließlich Jahrgang 1994 und älter. Die Teilnehmer werden getrennt nach Geschlecht und Altersklassen gewertet. Die Wertungsklassen sind für Frauen und Männer gleich und erfolgen nach Ziff. R der DTU-SpO (2010), d.h. Junioren (16-19 Jahre) sowie Altersklassen in 10 Jahresabschnitten beginnend mit der AK 1 (20-29 Jahre) usw. Die Alterskategorien werden durch das Geburtsjahr bestimmt..Für alle Wettbewerbe erfolgt ein Massenstart. Der Ausrichter behält sich je nach Anzahl der gemeldeten Teilnehmer vor, in mehreren Startblöcken zu starten..Einzelwettbewerb: Der/Die Athlet/in bewältigt alle drei Einzeldisziplinen alleine in der genannten Reihenfolge "Laufen-Radfahren-Laufen". Begleitung oder Schrittmacherdienste sind nicht erlaubt.Staffelwettbewerb Ein Team kann aus zwei oder drei Teilnehmern/innen bestehen, wobei ein bzw. zwei Athleten/inen die Laufdisziplinen absolvieren können und ein/e Teilnehmer /in die Raddisziplin bewältigen muss. Ein Wechsel beim Radfahren ist nicht zulässig. Die Mitglieder einer Staffel können verschiedenen Altersklassen und Geschlechtern angehören. Es erfolgt eine Wertung für männlich u. weiblich unabhängig von der Altersklasse. Eine Mixed-Mannschaft wird unter „männlich“ gewertet.Gem. der SpO Ziff. R entfällt bei Crossveranstaltungen die Startpass- bzw. Tageslizenzpflicht. Für alle Teilnehmer verbindlich ist die Einhaltung der Sportordnung (2010) der DTU. Insbesondere wird auf die Punkte B2 (Antidoping) u. B3 (Gesundheit) verwiesen. Die Veranstaltung ist auf max. 200 Teilnehmer begrenzt. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge des Eingangs der Startgebühren in die Teilnehmer liste aufgenommen. Der Ausrichter behält sich vor, in begündeten Fällen Meldungen abzulehnen.Parkplätze befinden sich unweit am Vitaliszentrum und sind ausgeschildert. Die Parkplätze vor dem Flair-Parkhotel sind deren Gästen vorbehalten und sollten möglichst nicht benutzt werden.Sanitäre Anlagen sind im Umfeld der Veranstaltungsörtlichkeit Als Räder zugelassen sind Crossräder im Sinne von Mountainbikes, Trekking- oder Crossbikes. Nicht zugelassen sind Rennräder oder Crossräder, die unter die Version Cyclocross (auch Crossrennrad oder Querfeldeinrad genannt) fallen..Es besteht Helmpflicht auf der Radstrecke. Dieser ist bereits bei der Aufnahme des MTB innerhalb der Wechselzone zu schließen und bis nach dem Abstellen des MTB nach Bewältigung des Kurses in der Wechselzone geschlossen zuhalten. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung und den ordnungsgemäßen Zustand seines Rades selbst verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht. Auf der Radstrecke sind auf den Streckenabschnitten des öffentlichen Verkehrsraumes die Bestimmungen der StVO einzuhalten.Die Startnummer ist beim Laufen auf der Körpervorderseite und beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen.Den Anweisungen der Helfer und Kontrollposten ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie ausreichend trainiert sind und mit den entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gehen, um die Disziplinen des Wettkampfs unbeschadet zu absolvieren. Dies gilt auch im Falle einer Anmeldung als Team für alle Mitglieder der Staffel, Für Schüler und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) haben die Erziehungsberechtigten die Teilnahme und die gesundheitlichen Voraussetzungen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular zu bestätigen, spätestens bei Abholung der Startunterlagen mit einer unterschriebenen Vollmacht.Bei Abgabe einer Meldung durch eine/n Verein/Abteilung versichert der Verein/die Abteilung, dass eine Erlaubniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorliegt, und gemeldete Athleten ihre Sportgesundheit nachweisen können. Der Nachweis der Sportgesundheit darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.Außerdem stellen die Teilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche an den Veranstalter oder Organisator. Sie starten auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Sie erkennen die Wettkampfbestimmungen an, auch wenn nach erfolgter Ausschreibung noch geringfügige Veränderungen im Rahmen der Sportrechtlichen Genhmigung der STU notwendig werden sollten. Teilnahmebedingungen: Hinweise: Wichtig: Kontakt Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |